Verkaufsbedingungen
Vertragsabschluss
-
Der Verkäufer ist Anti Climb Guards Ltd., die unter dem Namen Vandgard handelt. Jede Bestellung, die der Käufer an den Verkäufer sendet, wird ausschließlich nach dem Ermessen des Verkäufers angenommen und erfolgt, wenn sie angenommen wird, nur unter diesen Bedingungen („Bedingungen“) und mittels des Standard-Auftragsbestätigungsformulars des Verkäufers.
-
Jede auf diese Weise angenommene Bestellung stellt einen individuell rechtsverbindlichen Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer dar, der die Bedingungen beinhaltet, und ein solcher Vertrag wird im Folgenden als „Bestellung“ bezeichnet.
-
Diese Bedingungen haben Vorrang vor allen entgegenstehenden, abweichenden oder zusätzlichen Bedingungen (sofern vorhanden), die in einem Bestellformular oder anderen Dokumenten oder in der Korrespondenz des Käufers enthalten sind oder auf die darin verwiesen wird. Ergänzungen, Änderungen oder Ersetzungen dieser Bedingungen sind für den Verkäufer nicht bindend und bilden keinen Bestandteil einer Bestellung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich von einer Person akzeptiert werden, die befugt ist, im Namen des Verkäufers zu unterzeichnen.
Spezifikation und Informationen
-
Der Käufer ist gegenüber dem Verkäufer für die Richtigkeit der Bedingungen einer Bestellung (einschließlich aller anwendbaren Spezifikationen) verantwortlich. Keine anderen Spezifikationen, Beschreibungen, schriftlichen oder mündlichen Darstellungen, Korrespondenzen oder Aussagen, Kataloge, Werbe- oder Verkaufsliteratur sind Teil der Bestellung oder werden durch Verweis in diese aufgenommen, mit Ausnahme derer (falls vorhanden), die ausdrücklich auf der Vorderseite der Bestellung aufgeführt oder dargelegt sind.
-
Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass sowohl dem Verkäufer als auch dem Endverbraucher alle relevanten Informationen hinsichtlich der beabsichtigten Verwendung der Waren zur Verfügung gestellt werden.
Annahme
-
Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer alle Waren mit der Abholung beim Verkäufer akzeptiert hat.
Lieferung, Abholung und Risiko
-
Sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist, beinhaltet der angegebene Preis die Kosten für die Lieferung an die in der Bestellung angegebene Adresse, vorausgesetzt, dass sich der Verkäufer das Recht vorbehält, zusätzliche Gebühren zur Deckung etwaiger Erhöhungen der Transportkosten zu erheben, die vor dem Lieferdatum oder im Hinblick auf die Lieferung an eine andere als die in der Bestellung angegebene Adresse auftreten.
-
Gemäß Bedingung 10 werden vom Verkäufer alle Lieferzeiten und Liefertermine nach bestem Wissen und Gewissen angegeben, stellen jedoch lediglich Schätzungen dar.
-
Das Risiko für die Waren geht bei Abholung vom Gelände des Verkäufers auf den Käufer über.
Titel und Zahlung
-
Der Verkäufer gewährleistet, dass er Eigentumsrechte an der Ware besitzt.
-
Sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist, hat der Käufer dem Verkäufer den vollen Betrag spätestens am 30. Kalendertag (einschließlich Wochenenden und Feiertagen) nach dem Versand der Waren durch den Verkäufer zu bezahlen. Der Zahlungszeitpunkt ist hierbei von entscheidender Bedeutung.
-
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, durch schriftliche Mitteilung an den Käufer jederzeit vor der Abholung den Preis der Waren zu erhöhen, um etwaige Kostensteigerungen für den Verkäufer widerzuspiegeln, die auf Faktoren zurückzuführen sind, die sich der Kontrolle des Verkäufers entziehen (wie beispielsweise, ohne Einschränkung, Wechselkursschwankungen, Währungsregulierung, Änderung von Zöllen, erhebliche Steigerung der Arbeits-, Material- oder sonstigen Herstellungskosten), vom Käufer gewünschte Änderungen von Lieferterminen, Mengen oder Spezifikationen der Waren oder jede Verzögerung, die durch Anweisungen des Käufers oder das Versäumnis des Käufers, dem Verkäufer angemessene Informationen oder Anweisungen zu geben, bedingt ist.
-
Wenn der Käufer eine Zahlung nicht zum Fälligkeitstermin leistet, kann der Verkäufer unbeschadet sonstiger dem Verkäufer zustehender Rechte oder Rechtsmittel:
-
die Bestellung stornieren oder weitere Lieferungen an den Käufer aussetzen;
-
jede vom Käufer geleistete Zahlung auf die Waren (oder die Waren, die im Rahmen einer anderen Bestellung oder eines anderen Vertrags zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geliefert wurden) anzurechnen, wie es der Verkäufer für angemessen hält (ungeachtet einer angeblichen Anrechnung durch den Käufer); und
-
dem Käufer Zinsen (sowohl vor als auch nach einem Urteil) auf den nicht bezahlten Betrag in Höhe von 15 % p. a. über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank in Rechnung zu stellen, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist (ein Teil eines Monats wird für die Berechnung der Zinsen als ganzer Monat behandelt) und der Verkäufer behält sich das Recht vor, Zinsen gemäß dem Late Payments of Commercial Debts (Interest) Act 1998 einzufordern.
-
Alle im Rahmen einer Bestellung an den Verkäufer geschuldeten oder zu zahlenden Zahlungen (unabhängig davon, ob diese aufgrund einer vom Verkäufer ausgestellten Rechnung erfolgen oder anderweitig erfolgen) sind vom Käufer ungeachtet anderslautender Bestimmungen sofort nach Kündigung der Bestellung und/oder auf entsprechende Aufforderung des Verkäufers zu leisten.
-
Der Verkäufer behält sich hiermit das Recht vor, dem Käufer die Kosten in Rechnung zu stellen, die im Zusammenhang mit den Bemühungen des Verkäufers zur Eintreibung ausstehender Zahlungen entstanden sind, einschließlich und ohne Einschränkung aller Kosten, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit einem Inkassobüro Dritter entstehen.
-
Eine Zahlung des Käufers gilt erst dann als eingegangen, wenn der Verkäufer den Betrag vollständig erhalten hat.
-
Das Eigentum an den Waren jeder Sendung geht erst dann auf den Käufer über, wenn dieser den gesamten geschuldeten Preis an den Verkäufer bezahlt hat. Auch wenn das Eigentum nicht übergegangen ist, ist der Verkäufer jedoch berechtigt, den Preis einzuklagen, sobald die Zahlung fällig ist.
-
Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergeht, verwaltet der Käufer die Waren als Treuhänder und Verwahrer des Verkäufers und muss die Waren getrennt von denen des Käufers und Dritter aufbewahren und ordnungsgemäß lagern und als Eigentum des Verkäufers kennzeichnen. Der Käufer darf die Waren jedoch im normalen Geschäftsverlauf weiterverkaufen oder verwenden.
-
Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergeht (und vorausgesetzt, dass die Waren noch existieren und nicht weiterverkauft wurden), kann der Verkäufer den Käufer jederzeit auffordern, ihm die Waren auszuliefern. Sollte der Käufer dies nicht unverzüglich tun, kann er alle Räumlichkeiten des Käufers oder eines Dritten, in denen die Waren gelagert sind, betreten und die Waren wieder in Besitz nehmen.
-
Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergeht, ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren zu verpfänden oder in sonstiger Weise zur Sicherheit für Schulden zu belasten. Wenn der Käufer dies jedoch tut, werden alle vom Käufer an den Verkäufer geschuldeten Beträge (ohne Einschränkung anderer Rechte oder Rechtsmittel des Verkäufers) sofort fällig und zahlbar.
-
Wenn der Verkäufer gegenüber dem Käufer eine Verbindlichkeit eingegangen ist, sei es im Rahmen der Bestellung oder anderweitig, und unabhängig davon, ob diese Verbindlichkeit beglichen oder nicht beglichen ist, kann der Verkäufer den Betrag dieser Verbindlichkeit mit jedem Betrag verrechnen, der dem Verkäufer ansonsten im Rahmen der Bestellung zustehen würde.
Lagerung
-
Nimmt der Käufer die in einer Sendung enthaltenen Waren nicht an oder erteilt er dem Verkäufer zum angegebenen Lieferzeitpunkt keine angemessenen Lieferanweisungen (ausgenommen aus Gründen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Käufers liegen oder aufgrund eines Verschuldens des Verkäufers), dann kann der Verkäufer, unbeschadet aller anderen dem Verkäufer zustehenden Rechte oder Rechtsmittel:
-
die Waren bis zur tatsächlichen Lieferung lagern und dem Käufer die angemessenen Kosten (einschließlich Versicherung) für die Lagerung in Rechnung stellen; oder
-
die Waren zum besten verfügbaren Preis verkaufen und (nach Abzug aller angemessenen Lager- und Vertriebskosten) dem Käufer den Betrag gutschreiben, der den in der Bestellung angegebenen Preis übersteigt, oder dem Käufer etwaige Minderbeträge in Rechnung stellen, die unter dem in der Bestellung angegebenen Preis liegen.
Transportschäden
-
Der Verkäufer ersetzt kostenlos alle Waren, bei denen zur Zufriedenheit des Verkäufers nachgewiesen wird, dass sie während des Transports beschädigt wurden, vorausgesetzt, dass sowohl der Verkäufer als auch die Spediteure innerhalb von 24 Stunden nach der Lieferung vom Käufer eine schriftliche Benachrichtigung über das Auftreten des Schadens und auch, falls und soweit durchführbar, über seine Art und sein Ausmaß erhalten haben.
Höhere Gewalt
-
Der Verkäufer haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus der Bestellung aufgrund höherer Gewalt. Nach Benachrichtigung des Käufers durch den Verkäufer über einen solchen Grund wird dem Verkäufer eine angemessene Fristverlängerung zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gewährt.
-
Im Sinne dieser Bedingung bedeutet „höhere Gewalt“ Feuer, Explosion, Überschwemmung, Blitzschlag, Naturkatastrophe, Terroranschlag, Krieg, Rebellion, Aufruhr, Sabotage oder offizieller Streik oder ähnlicher offizieller Arbeitskampf oder Ereignisse oder Umstände außerhalb der angemessenen Kontrolle der davon betroffenen Partei.
Vertraulichkeit
-
Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer sind zur Geheimhaltung verpflichtet und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei keine technischen oder kommerziellen Informationen an Dritte weitergeben, die sie von der jeweils anderen Partei im Rahmen von Gesprächen, Verhandlungen und sonstiger Kommunikation zwischen ihnen im Zusammenhang mit den Waren und der Bestellung erhalten haben.
Wirtschaftlicher Verlust
-
Vorbehaltlich Bedingung 12 und ungeachtet jeglicher Inhalte dieser Bedingungen (mit Ausnahme von Bedingung 12) oder der Bestellung haftet der Verkäufer dem Käufer (oder Drittparteien) gegenüber unter keinen Umständen vertraglich, aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten) oder anderweitig und unabhängig von deren Ursache (i) für entgangenen Gewinn, Umsatz, Geschäft, Vertrag, Einnahmen, vergebliche Ausgaben oder erwartete Einsparungen oder (ii) für besondere indirekte, zufällige oder Folgeschäden jeglicher Art.
Haftungsbeschränkung
-
Vorbehaltlich Bedingung 12 und ungeachtet jeglicher Inhalte dieser Bedingungen (mit Ausnahme von Bedingung 12) oder der Bestellung ist die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer in Bezug auf die Bestellung, aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten) oder aus sonstigen Gründen auf den Preis der in der Bestellung angegebenen Waren beschränkt.
Gesetz über missbräuchliche Vertragsbedingungen von 1977
-
Falls und soweit Abschnitt 6 und/oder Abschnitt 7(3)(A) des Unfair Contract Terms Act 1977 auf die Bestellung Anwendung finden, darf keine Bestimmung dieser Bedingungen wirksam sein oder so ausgelegt werden, dass sie die Haftung des Verkäufers für die Verletzung der in Bedingung 5 enthaltenen ausdrücklichen Garantien oder für die Verletzung der geltenden Garantien hinsichtlich Eigentumsrecht und ungestörtem Besitz ausschließt oder beschränkt, die in den Geschäftsbedingungen der Bestellung durch Abschnitt 12(3) des Sale of Goods Act 1979 oder Abschnitt 2(3) des Supply of Goods and Services Act 1982 impliziert sind, je nachdem, welches Gesetz (in seiner jeweils gültigen Fassung) auf die Bestellung Anwendung findet.
-
Diese Geschäftsbedingungen dürfen nicht dahingehend ausgelegt werden, dass die Haftung des Verkäufers für Todesfälle oder Personenschäden des Käufers, die auf die Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Angestellten, Mitarbeiter oder Vertreter zurückzuführen sind, ausgeschlossen oder eingeschränkt wird.
Allgemein
-
Alle Rechte und Rechtsmittel des Verkäufers im Rahmen der Bestellung gelten unbeschadet aller anderen Rechte und Rechtsmittel des Verkäufers, unabhängig davon, ob diese im Rahmen der Bestellung bestehen oder nicht.
-
Wird eine Bestimmung dieser Verordnung von einem zuständigen Gericht, Tribunal oder Verwaltungsorgan als ganz oder teilweise gesetzeswidrig, ungültig, nichtig, anfechtbar, nicht durchsetzbar oder unangemessen befunden, so gilt sie im Umfang dieser Gesetzwidrigkeit, Ungültigkeit, Nichtigkeit, Anfechtbarkeit, Nichtdurchsetzbarkeit oder Unangemessenheit als abtrennbar und die übrigen Bestimmungen dieser Verordnung und der Rest dieser Bestimmung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
-
Das Versäumnis oder die Verzögerung der Durchsetzung oder teilweisen Durchsetzung einer Bestimmung der Bestellung durch den Verkäufer ist nicht als Verzicht auf seine Rechte aus der Bestellung auszulegen.
-
Ein Verzicht des Verkäufers auf die Geltendmachung einer Verletzung oder Nichtbeachtung einer Bestimmung der Bestellung durch den Käufer gilt nicht als Verzicht auf die Geltendmachung nachfolgender Verletzungen oder Nichtbeachtungen und berührt in keiner Weise die übrigen Bedingungen der Bestellung.
-
Die Parteien der Bestellung beabsichtigen nicht, dass eine Bestimmung der Bestellung gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 von einer Person durchgesetzt werden kann, die nicht Vertragspartei der Bestellung ist.
Geltendes Recht
-
Die Bestellung gilt als ein in England geschlossener Vertrag und unterliegt in jeder Hinsicht dem Recht Englands. Die Parteien vereinbaren, sich der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte zu unterwerfen.